Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) an unsere interne Meldestelle zu melden und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Personalangelegenheiten können in diesem Hinweisgebersystem nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit der/dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden.

Wir gehen allen Hinweisen nach und stellen Vertraulichkeit sicher. Dies gilt auch gegenüber gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Personen. Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht durch das HinSchG geschützt. Die Meldung wissentlich falscher Hinweise ist strafbar. Ferner ist die hinweisgebende Person bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Falschmeldungen gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

Sie erreichen unsere interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen im Sinne des HinSchG wahlweise per E-Mail unter:

compliance@delta-aktiv.de

oder per Briefpost mit dem Vermerk „VERTRAULICH“ an

delta aktiv GmbH
Team Compliance
Ludwig-Eckes-Allee 6
55268 Nieder-Olm

 

Information gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldungen an das Hinweisgebersystem der delta aktiv GmbH sind für Sie der kürzeste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die einem Hinweis am schnellsten nachgehen können. Unabhängig davon können Sie sich, insbesondere wenn einem intern gemeldeten Hinweis nicht abgeholfen wurde, auch an sogenannte externe Meldestellen wenden.

Neben der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Lesen Sie bitte in Zweifelsfällen auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen/Hinweisgeberstellen:

Ferner kann jedes Bundesland eine eigene externe Meldestelle für Meldungen einrichten, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunen betreffen.

 

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Delta-Aktiv ist Mitglied im iGZ

Als Mitglied im iGZ haben wir uns den Regelungen des gemeinsamen Ethik-Kodexes verpflichtet. Wir stehen damit für „Gute Zeitarbeit“, deren Handeln von Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität geleitet wird. Darüber hinaus wahren wir unsere Werte mit dem Delta-Aktiv-Moralkodex.

Das wertvollste Kapital eines Unternehmens ist die Arbeitskraft, die seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihm geben. Diese Menschen sind der Schlüssel zum Erfolg. Diese Überzeugung haben wir zu unserem Grundsatz gemacht. Auch unsere eigenen Mitarbeiter werden nach der Fähigkeit ausgewählt, sich mit dieser Unternehmensphilosophie zu identifizieren.